Braunschweiger Kromi-Spaziergang
Ein paar Hinweise für die Mitläufer
der Braunschweiger Kromi-Spaziergänge
- Beim Braunschweiger Kromi-Spaziergang handelt es sich um eine private Veranstaltung, deren Planung der Termine viele Monate im Voraus erfolgt. Da mir zum Planungszeitpunkt die Unwegsamkeiten des Lebens (und des Wetters) noch nicht bekannt sind, kann es im weiteren Verlauf zu Änderungen oder Absagen kommen (auch kurzfristig).
- In der WhatsApp-Gruppe „Bier Kromi-Spaziergang“ werden alle Änderungen besprochen und bekannt gegeben.
- In Niedersachsen gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht.
- Zum Schutz der Gesundheit aller teilnehmenden Hunde ist es sinnvoll, dass alle teilnehmenden Hunde am Veranstaltungstag frei von ansteckenden Krankheiten sind.
- Weiterhin ist ein altersangemessener Impfschutz der Hunde wünschenswert.
- Für jeden teilnehmenden Hund ist eine gültige Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
- Kinder unter 16 Jahren dürfen sind ebenfalls herzlich willkommen, jedoch aus rechtlichen Gründen nur in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten am.
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur mit einer schriftliche Einverständniserklärung der/ des Erziehungsberechtigten allein am Braunschweiger Kromi-Spaziergang teilnehmen.
- Andere Teilnehmer des BraunschweigerKromi-Spaziergang (Dritte) übernehmen ausdrücklich weder Haftung noch Verantwortung für minderjährige Teilnehmer.
- Nach dem Spaziergang besteht meist die Möglichkeit zur gemeinsamen Einkehr mit gemütlichem Plausch in einem Restaurant, Café, Biergarten o. Ä.
- Jede/r Teilnehmer/in trägt seine/ihre eigenen Unkosten.
- Eine Anmeldung zum Braunschweiger Kromi-Spaziergang ist nicht erforderlich jedoch erwünscht, da dies viele Vorteile birgt. Zum Beispiel:
- Bei bei Verspätungen können wir auf das Eintreffen aller angemeldeten Teilnehmer warten.
- Änderungen (Absagen, Verlegung auf einen anderen Tag, eine andere Zeit oder an einen anderen Ort, etc.) können kommuniziert werden.
- Reservierung ausreichender Sitzplätze für die anschließende Einkehr.
- ...
- Entsprechend ist eine frühestmögliche Absage erwünscht, falls eine Teilnahme doch nicht möglich ist, damit wir nicht unnötig warten.
- Die Teilnahme an dieser privaten Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
- Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.
- Das gilt auch für mitgebrachte „Fremd-Hunde“.
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers oder seiner Begleiter gegenüber Kersten Schmidt, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dies gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kersten Schmidt haftet nicht für Körper-, Sach-, oder sonstige Schäden, die ein/eine Teilnehmer/in oder der ihn/sie begleitende Dritte durch einen/eine Teilnehmer/in oder Dritte erleidet. Der/die Teilnehmer/in wird alle ihn/sie begleitenden Dritten von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.