Braunschweiger Kromi-Spaziergang
Ein paar Hinweise für die Mitläufer
der Braunschweiger Kromi-Spaziergänge
- Beim Braunschweiger Kromi-Spaziergang handelt es sich um eine private Veranstaltung, deren Ort und Zeitpunkt von mir, Kersten Schmidt, festgelegt und auf dieser Website bekanntgegeben wird.
- Geplant wird ein Termin pro Monat.
- Die Planung der Termine erfolgt viele Monate im Voraus.
- Da mir zum Planungszeitpunkt noch nicht alle meiner weiteren Termine bekannt sind, kann es im weiteren Verlauf bei mir zu Terminüberschneidungen kommen, was zu Verlegungen der bereits geplanten und bekanntgemachten Braunschweiger Kromi-Spaziergange führen kann.
- Jeder Teilnehmer informiert sich selbst über den jeweiligen Veranstaltungsort und -zeitpunkt sowie eventuelle Verlegungen.
- Eine Garantie für bzw. ein Anspruch auf Durchführung des Braunschweiger Kromi-Spaziergangs existiert nicht.
- Durchschnittlich dauert der Braunschweiger Kromi-Spaziergang ungefähr 1,5 Stunden. Je nach Konstitution der Teilnehmer und/oder Hunde, Wetter oder anderen Bedingungen kann dies jedoch abweichen.
- Der Weg ist im Normalfall geeignet für Kinderwagen, Rollstühle o.Ä. Sage mir sicherheitshalber trotzdem frühzeitig Bescheid, wenn ich bei der Routenplanung darauf Rücksicht nehmen soll.
- In Niedersachsen gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht.
- Zum Schutz der Gesundheit aller teilnehmenden Hunde ist es sinnvoll, dass alle teilnehmenden Hunde am Veranstaltungstag frei von ansteckenden Krankheiten sind.
- Weiterhin ist ein altersangemessener Impfschutz der Hunde wünschenswert.
- Für jeden teilnehmenden Hund ist eine gültige Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
- Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten am Braunschweiger Kromi-Spaziergang teilnehmen.
- Für allein teilnehmende Kinder ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Braunschweiger Kromi-Spaziergang erforderlich.
- Nach dem Spaziergang besteht meist die Möglichkeit zur gemeinsamen Einkehr mit gemütlichem Plausch in einem Restaurant, Café, Biergarten o. Ä.
- Jede/r Teilnehmer/in trägt seine/ihre eigenen Unkosten.
- Eine Anmeldung zum Braunschweiger Kromi-Spaziergang ist nicht erforderlich jedoch erwünscht, da dies viele Vorteile birgt. Zum Beispiel:
- Bei bei Verspätungen können wir auf das Eintreffen aller angemeldeten Teilnehmer warten.
- Änderungen meinerseits (Absagen, Verlegung auf einen anderen Tag, eine andere Zeit oder an einen anderen Ort, etc.) können kommuniziert werden.
- Reservierung ausreichender Sitzplätze für die anschließende Einkehr.
- ...
- Entsprechend ist eine frühestmögliche Absage erwünscht, falls eine Teilnahme doch nicht möglich ist, damit wir nicht unnötig warten.
- Die Teilnahme an dieser privaten Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
- Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.
- Das gilt auch für mitgebrachte „Fremd-Hunde“.
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers oder seiner Begleiter gegenüber Kersten Schmidt, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dies gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kersten Schmidt haftet nicht für Körper-, Sach-, oder sonstige Schäden, die ein/eine Teilnehmer/in oder der ihn/sie begleitende Dritte durch einen/eine Teilnehmer/in oder Dritte erleidet. Der/die Teilnehmer/in wird alle ihn/sie begleitenden Dritten von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.